Neues Dienstrecht: Kürzere Ferien für PH-Lehrende

Neues Dienstrecht Kuerzere Ferien
Neues Dienstrecht Kuerzere Ferien(c) Fabry
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Durch die Abschaffung der Ferienregelung soll es im Sommer mehr Fortbildung geben. Die Forschung wird an der PH durch das neue Gesetz zunehmend wichtiger.

Wien. Der erste Schritt ist gesetzt. SPÖ-Unterrichtsministerin Claudia Schmied schickt das neue Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen (PH) in Begutachtung. Erst kürzlich präsentierte sie Konzepte, deren erklärtes Ziel es ist, den akademischen Charakter der PH zu stärken. Nun ist die erste Reformmaßnahme auf Schiene.

Das neue Gesetz orientiert sich mehr als bisher am geltenden Dienstrecht der Universitäten, an denen Forschung und Lehre verbunden werden. Ein Ausbau der Forschungstätigkeit soll auch den PH die angestrebte „Professionalisierung“ bringen. Anders als beim Lehrerdienstrecht geplant, gilt das neue Gesetz nicht nur für Neueintretende, sondern für alle 1200PH-Lehrenden. In Kraft treten soll das kostenneutrale Modell im September 2012. Im Detail bringt es folgende Neuerungen:

• Keine Ferienregelung: Die bisherige „Schulferienregelung“ wird abgeschafft und durch ein Jahresarbeitszeitmodell ersetzt. Den Lehrenden bleiben damit künftig fünf Wochen Urlaub (bzw. sechs Wochen für Dienstälteste). Das Arbeitszeitmodell orientiert sich damit an jenem der Universitäten.

• Forschung wird wichtiger: Der berufsfeldbezogenen Forschung wird ein ungleich höherer Stellenwert eingeräumt als bisher. Den Lehrenden soll es dabei möglich sein, für Forschungstätigkeiten freigestellt zu werden. Ziel ist es, innovative didaktische Modelle rascher und besser im Unterrichtsalltag implementiert zu können.

• Mehr Fortbildung: Durch das neue Arbeitszeitmodell haben die Lehrenden mehr Mitspracherecht bei ihrer Arbeitszeiteinteilung. Das erleichtert ihnen die Fortbildung außerhalb der Beschäftigungszeiten. Auswirkungen hat das neue Gesetz aber auch auf die Lehrer an den Pflichtschulen. Denn der Entfall der Ferienregelung an der PH ermöglicht einen uneingeschränkten Betrieb dieser in den Sommermonaten. Dadurch kann auch das Aus- und Weiterbildungsangebot für Pflichtschullehrer in deren unterrichtsfreien Zeit stärker ausgeweitet werden.

• Leichteres Quereinsteigen: Das neue Dienstrecht bringt „Quereinsteigern“ ohne Lehramtsausbildung eine erleichterte Anstellung an der Pädagogischen Hochschule. Damit soll etwa auch Lehrenden aus dem universitären Bereich die Türe zur PH geöffnet werden. Möglich ist das durch eine neue, flexiblere Konzeption der Anforderungsprofile. Unterschieden wird zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern: Lehre, Forschung, Organisationsaufgaben sowie Beratung und Betreuung von Studierenden.

• Leistung zählt: Am Grundgehalt ändert sich nichts. Für Mehrleistungen wie etwa Forschungstätigkeiten soll es aber zusätzlich sogenannte All-in-Zulagen geben. Das heißt: Mehrleistungen werden im Vorhinein vereinbart, wobei auch auf die jeweiligen Interessen der Lehrenden Rücksicht genommen werden soll.

Die Neuerungen, die durch das Gesetz auf die PH-Lehrenden zukommen, bewerten die Pädagogischen Hochschulen selbst als positiv. Das Konzept zum neuen Dienstrecht zeige, dass „die Lehrerausbildung wirklich ernst genommen wird“, lobt Ivo Brunner, Vorsitzender der PH-Rektorenkonferenz und Rektor der PH Vorarlberg, den Gesetzesentwurf.

Und auch vonseiten der Pflichtschullehrer gibt es Zustimmung. Vor allem die Ausweitung des Fortbildungsangebots, die durch die neue Urlaubsregelung ermöglicht wird, sei positiv zu bewerten, meint der Chef der Pflichtschullehrergewerkschaft, Paul Kimberger, im Gespräch mit der „Presse“. Es gebe bereits jetzt großes Interesse an einer Weiterbildung während der Sommerferien. Dieser Bedarf werde in den nächsten Jahren weitersteigen, sagt Kimberger.

PH-Rektorenchef Ivo Brunner hofft, dass die Bewegung beim PH-Dienstrecht nun auch ein „Aufweichen“ in der Diskussion um das lange erwartete Lehrerdienstrecht bewirkt. Eine Wunsch, der wohl unerfüllt bleibt: Derartige Auswirkungen seien nicht zu erwarten, so Kimberger.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2011)

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