Mittwoch, 22. Mai 2013 12:45
Artikel drucken Drucken Artikel kommentieren Kommentieren
Artikel versendenTwitterLesezeichen bei Facebook setzen
Symbolbild

Uni-Gebühr, Dienstrecht, Lehrerbildung: Woran die Koalition scheitert

04.06.2012 | 18:07 |   (Die Presse)

Zahlreiche Reformen im Bildungsbereich harren der Umsetzung. Nur wenige werden es bis zur Nationalratswahl 2013 schaffen. So manches Vorhaben kann aber bereits als gescheitert angesehen werden. Eine Analyse.

Wien/Thea/Ett/Aich/J.n./Chs. Die neue Matura ist nur eine von mehreren Reformen im Bildungsbereich, an deren Umsetzung die Regierung zu scheitern droht. Das Programm bis zur Nationalratswahl 2013 wäre ein dichtes. So manches Vorhaben kann aber bereits als gescheitert angesehen werden. „Die Presse“ analysiert, wie es um die Projekte steht.

Lehrerdienstrecht: Das Lehrerdienstrecht wird bereits seit Jahren angekündigt. Zuletzt hieß es, dass vor dem Sommer die Eckpunkte stehen. Die nächste Verhandlung von Regierung und Gewerkschaft ist für den 11. Juni anberaumt. Von diesem Termin wird viel abhängen: Sollte da „nicht mehr geboten werden als das, was bisher auf dem Tisch liegt“, schließt Gewerkschafter Paul Kimberger im „Presse“-Gespräch eine Einigung vor dem Sommer aus. Die größten Hürden sind, dass die Anfangsgehälter gemäß Regierungsplan für neue Lehrer an höheren Schulen nur um rund 200 Euro steigen würden und dass die Lebensverdienstsumme sinkt. Ohne verbindlichen Zeitplan der Regierung für ein Schulausbauprogramm, damit Lehrer in den Konferenzzimmern mehr Platz haben, wird eine Einigung auch nicht stattfinden. Gleiches gilt für Zusagen, wann und wie viel Verwaltungspersonal zur Entlastung der Lehrer an die Schulen kommt. Warum eventuell doch noch eine Einigung kommen könnte? Regierung wie Gewerkschaft wollen nicht wieder als Blockierer dastehen.

Neue Lehrerausbildung: Die gemeinsame Ausbildung aller Lehrer ist das erklärte Ziel. Da weder die Pädagogischen Hochschulen noch die Unis gewillt sind, Kompetenzen abzugeben, ist eine baldige Umsetzung unwahrscheinlich. Während die Pädagogischen Hochschulen an einer Aufwertung der eigenen Institution hin zu einer Pädagogischen Uni feilen, planen die Unis die Einrichtung sogenannter „Schools of Educations“ als eigene Fakultäten. Die Politik lässt sie bislang gewähren. Und streitet lieber über die Ressortzuständigkeit. Zu klaren Entscheidungen fehlt SPÖ und ÖVP die Kraft. Sie wollen nun einfach „regional unterschiedliche“ Modelle ermöglichen. Nur wenn man sich auf diesen Minimalkonsens beschränkt, kann das Projekt bis 2013 auf Schiene sein.

Studienplatzfinanzierung: Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle versucht, in Sachen Studienplatzfinanzierung Tatsachen zu schaffen. Die Studienplatzfinanzierung würde vorsehen, dass die Universitäten künftig kein Globalbudet, sondern einen Fixbetrag pro Student erhalten. Bei den anlaufenden Budgetverhandlungen mit den Rektoren soll nun festgelegt werden, dass zumindest ein Teil des Budgets künftig „pro Student“ vergeben wird. Insgesamt werden in den Jahren 2013 bis 2015 rund 270 Millionen Euro auf diese Weise an die Unis verteilt. Ein kompletter Umstieg auf die Pro-Kopf-Finanzierung ist freilich nicht möglich: Dieser kann nur kommen, wenn die Universitäten flächendeckend Zugangsbeschränkungen einführen dürfen. Sonst ist die Regelung schlicht unleistbar. Das Problem: Für ebendiese Zugangsbeschränkungen fehlt eine Einigung zwischen SPÖ und ÖVP. Die Sozialdemokraten sind dagegen. Dass sie sich ausgerechnet vor der nahenden Nationalratswahl umstimmen lassen, kann de facto ausgeschlossen werden.

Studiengebühr: Eine politische Einigung zwischen SPÖ und ÖVP auf eine verbindliche Regelung ist so gut wie ausgeschlossen. Derzeit heben sechs Unis auf eigenes Risiko Gebühren ein. Denn während ein Rechtsgutachten des Wissenschaftsministeriums die autonome Einhebung von Gebühren für gesetzeskonform erklärt, widerspricht diesem ein Gutachten des Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts. Ob man vor der nächsten Nationalratswahl rechtliche Klarheit bekommt, ob die selber verordneten Studiengebühren korrekt sind, ist unsicher. Die Studenten wollen zwar mit einer Individualbeschwerde sofort zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen. Dabei werden sie finanziell von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) unterstützt, die zu diesem Zweck Rücklagen in Millionenhöhe aufgelöst hat. Der direkte Weg zum Höchstgericht dürfte aber nach Meinung von Juristen aus formalen Gründen wenig Chancen haben. Bleibt den Studenten noch, den regulären Zug über alle Instanzen bis hin zum VfGH zu gehen. Dann kann es aber dauern, bis man zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2012)