Neues Schuljahr sicher ohne neues Lehrerdienstrecht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Eine Neuregelung beim Dienstrecht ab Herbst ist für Beamtengewerkschaftschef Neugebauer „illusorisch“.

Wien/Ett. Die Verhandlungen zwischen Regierung und Lehrergewerkschaft werden zwar demnächst fortgesetzt. Ein reformiertes Gehalts- und Dienstrecht für neu eintretende Lehrer ab September dieses Jahres ist dennoch vom Tisch. Eine Umstellung ab dem nächsten Schuljahr sei „schon lange illusorisch“, stellt der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft, Fritz Neugebauer, im Gespräch mit der „Presse“ klar.

Er nennt dafür dieselben – organisatorischen – Gründe, die auch von Praktikern im Schulwesen angeführt werden. Die Vorbereitungen für die Diensteinteilungen der Lehrer ab dem nächstem Schuljahr seien in den Schulen längst im Laufen. Die Umstellung auf ein neues Dienst- und Besoldungsrecht – Stichworte höhere Einstiegsgehälter für Junge, längere Unterrichtszeiten für Pädagogen – für die Lehrer brauche ein Vorlaufzeit von eineinhalb Jahren, erläutert Neugebauer, der aus der Lehrerschaft kommt.

Endlich „auf den Punkt bringen“

Der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft hat zuletzt an zwei Gesprächsrunden zwischen Regierung und Lehrervertretern teilgenommen, um sich selbst ein Bild über den Stand der Beratungen zu machen. Im Gespräch mit der „Presse“ äußert er sich nun erstmals zu den Gesprächen, bei denen auf Lehrerseite Paul Kimberger, Chef der Pflichtschullehrergewerkschaft, Verhandlungsführer ist. Neugebauer beklagt in Richtung Regierung, dass die Grundlagen und das konkrete Angebot noch immer nicht außer Streit gestellt seien. „Man muss es einmal auf dem Punkt bringen“, mahnt er deswegen.

Insgesamt bedauert er, dass beim neuen Dienstrecht immer noch „herumgegurkt“ werde. In Gewerkschaftskreisen wird nunmehr erklärt, spätestens unmittelbar nach Ostern, also in der ersten Aprilwoche, müsse endlich Klarheit herrschen. Dabei gehe es um die Frage, ob noch bis zum Sommer und damit rechtzeitig vor der Nationalratswahl am 29. September Aussicht auf eine Einigung besteht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2013)

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